Leasingerlasse
Die vier vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Wege der Verwaltungsanweisung veröffentlichten Leasing-Erlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasing-Objekten und die bilanzielle Abbildung von Leasing-Verhältnissen in den Jahresabschlüssen von Leasing-Geber und Leasing-Nehmer. Sie bilden die steuerrechtliche Grundlage für das Leasing-Geschäft in Deutschland.
Leasingerlasse
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Teilamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
23.12.1991 -

Teilamortisations-Erlass Mobilien-Leasing
22.12.1975 -

Vollamortisations-Erlass Immobilien-Leasing
21.03.1972 -

Vollamortisations-Erlass Mobilien-Leasing
19.04.1971
Anwendungsempfehlungen
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Anwendungsempfehlungen
16.04.2010

